Krisenmanagement, Unternehmensnachfolge, Sanierung, Restrukturierung

Schutz vor Forderungsausfällen:

Die Koalition hat sich in der letzten Woche darauf verständigt, die Insolvenz-antragspflicht für den Teil der Unternehmen, die explizit durch die Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind, um weitere 3 Monate bis zum Jahresende 2020 auszusetzen.

Wie können Sie sich als Projektdienstleister vor Forderungsausfällen bei Insolvenzen schützen?

Dabei greift die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von Oktober 2020 an nur noch beim Insolvenzgrund Überschuldung. Als überschuldet gilt ein Unternehmen dessen Betriebsvermögen über einen Zeitraum von 3 Wochen nicht mehr ausreicht alle bestehenden Verbindlichkeiten zu decken (Bilanzielle Überschuldung = Negatives Eigenkapital).

Für den weitaus relevanteren Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit soll ab 1.Oktober 2020 wieder die Insolvenzantragspflicht gelten. Als zahlungsunfähig gelten Unternehmen, die innerhalb von 3 Wochen nicht wenigstens 90% ihrer dann fälligen Verbindlichkeiten bedienen können.

Für die Wirtschaft besteht seit dem Frühjahr das Problem, dass einige Unternehmen schon länger zahlungsunfähig sind und dies unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie und der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht bis dato verschleiern konnten. Mithin drohen Zahlungsausfälle, wenn Geschäfte mit diesen eigentlich bereits insolventen Unternehmen abgeschlossen werden.

Wie können Sie Ihr Unternehmen nun davor schützen in diese Forderungsfalle zu geraten?
Hier gilt vor allem die Maxime: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Sie arbeiten zum Beispiel als Projektdienstleister mit diesem Kunden schon jahrelang vertrauensvoll zusammen und hatten bisher keine Zahlungsausfälle zu beklagen.

Das klingt schon einmal gut, kann sich aber in Krisenzeiten auch ändern. Denn letztendlich ist sich in einer Krise jeder selbst der nächste.

Schutz vor Forderungsausfällen

Sie möchten nun ein größeres Projekt mit dem Kunden starten.

  • Informieren Sie sich über den Kunden und seine Geschäftslage. Ist sein Geschäftsmodell von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen, direkt oder indirekt?
  • Sprechen Sie mit Mitarbeitern des Kunden, die die Geschäftslage kennen müssen. Fragen Sie auch mal bei einem größeren Lieferanten des Kunden nach, welche Erfahrungen er mit der Zahlungsmoral des Kunden gemacht hat.
  • Eine Nachfrage bei einer der gängigen Wirtschaftsauskunftsdetekteien zur Bonität des Kunden kann sicher auch helfen, lebt aber von der Aktualität der dort verzeichneten Informationen.
  • Bleiben Unsicherheiten in der Beurteilung, so sprechen Sie Ihren Vertragspartner beim Kunden direkt darauf an. Ein seriöser Vertragspartner wird Ihr Recht auf Eigensicherung anerkennen und beantworten. Besser vorher Klarheit schaffen als hinterher seinem Recht nachrennen.

Wenn Sie bis dahin noch auf keine Informationen gestoßen sind, mit denen Sie den Vertragsabschluss als risikobehaftet einstufen müssen, dann gilt es folgende Regeln bei der Vertragsgestaltung zu beachten:

  • Größere, langlaufende Verträge sollten in kleinere, zeitlich überschaubare Teilprojekte zerlegt und abgerechnet werden. Sonst addieren sich Ihre finanziellen Vorleistungen schnell zu einer großen Summe auf, deren Ausfall dann die eigene Firma nicht mehr verkraften kann.
  • Setzen Sie zeitnahe Zahlungsziele und behalten Sie sich das Recht vor Ihre Arbeiten am gemeinsamen Projekt einzustellen, wenn diese Zahlungsziele überschritten werden. Geben Sie lieber Prozente auf den Preis, als dass Sie sich auf langfristige Zahlungsziele einlassen. Sie wissen sonst erst viel später Bescheid, dass Zahlungsausfälle drohen und haben zwischenzeitlich weitere Vorleistungen erbracht.

Alle diese Vorsichtsmaßnahmen sind auch für andere, nicht im Projektgeschäft tätige Unternehmen relevant, für Projektdienstleister mit ihrem langlaufenden Geschäft sind sie aber überlebenswichtig.

Hamburg, den 01.09.2020

Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zum Schutz vor Forderungsausfällen? Schreiben Sie mir eine Mail oder rufen mich an. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Ihr Mathias Engel

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